Die bisher geltenden länderspezifischen Lieferschwellen für die Verpflichtung zur Mehrwertsteuermeldung in den EU Ländern werden ab dem 1. Juli 2021 abgeschafft und durch eine EU-weite Mindestschwelle von 10.000 € ersetzt. Unternehmen, die bisher den Aufwand gescheut haben, europaweit ihre Ware zu vertreiben, können diese neue Regelung auch als Chance nutzen.

Bislang galt, dass die Umsatzsteuer aus dem Verkauf von Waren an Privatpersonen in der Europäischen Union in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat abgeführt werden muss, in dem die verkaufte Ware ankommt oder verbraucht wird. Dafür müssen sich Unternehmen in jedem EU-Staat registrieren. Pro Land gab es eine Lieferschwelle, die in der Regel bei 10.000€ lag. Ab Juli 2021 gibt es dann nur noch eine Lieferschwelle von 10.000 für die gesamte EU.

Einmal registrieren und Waren in der ganzen EU verkaufen

Händler erhalten ab dem Frühsommer 2021 die Möglichkeit die Mehrwertsteuer zentral, über den Sitzstaat, z.B. Deutschland, über den sog. One-Stop-Shop in den EU-Mitgliedstaaten zu melden und abzuführen. Dazu soll die Finanzverwaltung eine Technologie zur Verfügung stellen, über die sie die Umsätze zentral melden und auch die Umsatzsteuer zentral abführen können – den sogenannten One-Stop-Shop, der als einzige Anlaufstelle dienen wird.

Der Vorteil daran ist, es bietet Unternehmen und Händlern die Möglichkeit europaweit aktiv zu werden. Hierzu ist es erforderlich, sich nur einmal zu registrieren.

One-Stop-Shop as an opportunity for companies

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